
Gewerblicher Mietvertrag
Wer Büroräumlichkeiten, Lagerflächen oder Abstellflächen mieten oder vermieten möchte, schließt einen sogenannten Gewerbemietvertrag ab. Dieser unterscheidet sich in einigen Punkte von einem Mietvertrag, der zur privaten Nutzung von Wohnräumen abgeschlossen wird. Obwohl Sie bei der gewerblichen Vermietung weniger rechtliche Vorschriften erfüllen müssen, gilt es einiges zu beachten.


Was ist ein gewerblicher Mietvertrag?
Egal, ob Wohnung, Garage, Auto, Boot oder Werkzeug: Mietverträge gibt es für alle Bereiche und Dinge, die Sie mieten können. Ein gewerblicher Mietvertrag regelt dabei speziell das gewerbliche Mietverhältnis, wenn Sie Räume oder Gebäude zur gewerblichen Nutzung anmieten oder vermieten möchten.
Für einen Gewerbemietvertrag gelten grundsätzlich dieselben Regelungen, die auch für einen Mietvertrag über Wohnraum zum Tragen kommen und im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, festgehalten werden. Allerdings herrscht für den gewerblichen Bereich eine Vertragsfreiheit, sodass Sie weniger rechtlichen Regelungen nachkommen müssen.
Welche Vereinbarungen kann ein gewerblicher Mietvertrag enthalten?
Ein gewerblicher Mietvertrag regelt das Mietverhältnis, wenn es um die Vermietung oder Miete gewerblicher Räumlichkeiten oder Gebäude geht. Da kein eigenes Gewerbemietrecht besteht, finden sich alle relevanten Bestimmungen im Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht gilt für das Gewerbemietrecht weitestgehend Vertragsfreiheit. Das bedeutet, im Gewerbemietrecht unterliegen Sie weniger Beschränkungen und können beispielsweise die Höhe der Miete frei bestimmen beziehungsweise mit dem Mieter vereinbaren. Eine Mietbremse oder ein Mietdeckel greifen lediglich im Wohnraummietrecht und finden im gewerblichen Bereich keine Anwendung.
Auch alle weiteren Vereinbarungen können Sie nahezu ohne Einschränkungen individuell mit dem Mieter vereinbaren. Obwohl weniger Beschränkungen vorhanden sind, gilt es allerdings einige Regelungen zu beachten. So dürfen weder Vermieter noch Mieter unangemessen benachteiligt werden. Um zu gewährleisten, dass keine Vertragspartei einer unangemessenen Benachteiligung ausgesetzt ist, bedarf ein gewerblicher Mietvertrag einer inhaltlichen Prüfung. Wir übernehmen für Sie die Erstellung und Prüfung von Gewerbemietverträgen, um einerseits einen einwandfreien Vertrag sicherzustellen und um andererseits das sogenannte Transparenzgebot einzuhalten. Dieses schreibt vor, dass unklare Klauseln oder Formulierungen üblicherweise ihre Wirksamkeit verlieren.
Welche Fehler treten bei gewerblichen Mietverträgen häufig auf?
Bei der Erstellung eines gewerblichen Mietvertrags können sich schnell Fehler einschleichen. Die häufigsten finden sich in den Klauseln zur Kaution und Mietsicherheit, den Betriebskosten, den Unterschriften und der Definition des Mietzwecks.
Im Bereich von Klauseln zur Kaution und Mietsicherheit beinhalten einige Gewerbemietverträge eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung des Mieters, die zusätzlich zur vereinbarten Kaution gilt. Das Gesetz legt allerdings fest, dass zur Mietsicherheit höchstens drei Nettokaltmieten verlangt werden dürfen, weshalb diese Klausel nicht zulässig ist.
Im gewerblichen Mietrecht kann der Vermieter eine Vielzahl der Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Zu diesen zählen unter anderem Werbemaßnahmen für das Mietgebäude, Verwaltungs- und Reparaturkosten sowie Kosten für einen Portier, einen Gärtner oder einen Hausmeister. Neben den bekannten Betriebskosten lassen sich allerdings auch unbekannte Kostenfaktoren auf den Mieter umlegen. Diese müssen allerdings bereits bei Vertragsabschluss so genau wie möglich definiert werden, da ohne eine genaue Definition eine Umlegung auf den Mieter ungültig ist.
Darüber hinaus muss ein gewerblicher Mietvertrag die Unterschriften aller Vermieter und Mieter umfassen. Handelt es sich beim Vermieter beispielsweise um eine Eigentümergesellschaft oder gibt es mehrere Mieter, so ist ein gewerblicher Vertrag nur gültig, wenn alle Vermieter und Mieter diesen unterzeichnet haben. Fehlt die Unterschrift eines Vermieters oder Mieters, gilt der Gewerbemietvertrag als unwirksam.
Gewerbliche Räume oder Gebäude lassen sich für unterschiedliche Zwecke anmieten. Ein gewerblicher Mietvertrag muss dabei klar definieren, um welchen Mietzweck es sich handelt. Wird im Vertrag beispielsweise eine Nutzung als Büro vereinbart, obwohl der Mieter die gemieteten Räumlichkeiten stattdessen als Warenlager nutzt, so kann der Vermieter das Mietverhältnis beenden.
Um diese häufigen Fehler sowie weitere Fehlerquellen zu vermeiden und die Gültigkeit eines Gewerbemietvertrags sicherzustellen, empfiehlt sich die Vertragserstellung durch einen Experten. Wir bieten Ihnen sowohl die Erstellung als auch die Prüfung Ihres gewerblichen Mietvertrags an und stellen sicher, dass dieser alle Anforderungen erfüllt.
Zielgruppe
Unternehmen
Vorteile
Steigerung der Produktivität durch Digitalisierung & Automatisierung
Zeit- und Kosteneinsparung
Erhöhung der Reichweite (Netzwerkeffekte)
